Das Abenteuer, ein – gebrauchtes, in Deutschland zugelassenes – Kfz. nach Frankreich mitzunehmen und dort zuzulassen …..

Wer darüber nachdenkt, ein deutsches Fahrzeug bei einem Umzug nach Frankreich mitzunehmen, steht vor etlichen Fragen.  Zoll-, Export-, Kurzzeitkennzeichen? Mit den deutschen Nummernschildern in Frankreich fahren? Einfuhr-Umsatzsteuer? Zulassung? Versicherung? Übernahme des Schadenfreiheitsrabattes möglich? usw.  Einen sehr guten – wenn auch nicht vollständigen – Überblick findet man HIER. Start zum Hürdenlauf: Zuerst sollte man sich darüber im Klaren sein, dass die Erstzulassung mindestens 6 Monate zurückliegt und dass mindestens 6.000 km auf dem Tacho stehen. Wenn nicht, gilt das Fahrzeug beim Import nicht als gebraucht und es werden Steuern fällig (da dies in meinem Fall nicht zutraf, kann ich dazu keine detaillierten Auskünfte geben). Gilt das Fahrzeug als “gebraucht”, muss für den Export ein spezielles Kennzeichen (inkl. entsprechender Versicherung) besorgt werden. Von den oft empfohlenen Kurzzeitkennzeichen kann ich nur abraten, da die Gültigkeit nicht ausreicht, um in Frankreich den Behördenkram zu erledigen. Empfehlung: Zollkennzeichen mit 30 Tagen Gültigkeit. Kostet bei der deutschen Zulassungsstelle ca. 125,00 €. In Frankreich angekommen, sollte man möglichst bald versuchen, einen Termin beim zuständigen Centre des Impôts zu bekommen, um sich die benötigte Bescheinigung (quitus fiscal), dass die Mehrwertsteuer bezahlt wurde, ausstellen zu lassen. Das kann schon mal eine Woche dauern … Erste Hürde: Die vorgelegten Dokumente müssen u. a. eine Kaufrechnung enthalten, die auf den französischen Wohnsitz ausgestellt ist. Gut, wenn man beim Gebrauchtwagenkauf in Deutschland daran gedacht hatte. Zweite Hürde: Ein Nachweis, dass man seinen Wohnsitz in Frankreich hat (justficatif de domicile), wird ebenso verlangt. Dieser darf nicht älter als 6 Monate sein. Da es in Frankreich keine Meldepflicht gibt, werden normalerweise aktuelle Rechnungen (Strom-, Gas-, Telefonrechnung/Festnetz) anerkannt. Hat alles geklappt? Auf zur Zulassung? Dritte Hürde: Seit November 2017 ist die Zulassung in Frankreich nur noch über ein Onlinesystem möglich und kann nicht mehr wie zuvor in der Präfektur abgewickelt werden. Aber dieses Onlinesystem hat es in sich. Viele Felder sind nicht leicht auszufüllen (Beispiel: Sie werden u. a. nach der Angabe Typ/Variante/Version des Fahrzeugs gefragt. Diese Information finden Sie in der alten Zulassungsbescheinigung im Feld D.2. Wer die Buchstaben- und Zahlenfolgen nicht hintereinander als einen einzigen Code eingibt, scheitert kläglich. Und so weiter … und so fort. Tipp: Suchen Sie sich einen autorisierten Autohändler, der einen direkten Zugang zum Zulassungssystem hat und Ihnen die meiste Arbeit abnehmen kann. Sogar die Zulassungsgebühren können dann sofort bezahlt werden. Der bürokratische Aufwand ist allerdings hoch und deshalb lehnen es viele Händler ab, diesen Service anzubieten. HIER ist eine Übersicht der Händler (Stand Juli 2019). Und HIER nochmals zusammengefasst die Liste der benötigten Dokumente. Wenn man schließlich mit seinen Dokumenten wieder zuhause angekommen ist, wartet schon Hürde 4: Das Zollkennzeichen läuft irgendwann ab. Um in der Wartezeit auf die endgültige Zulassung legal fahren zu dürfen, gibt es sehr wenige Möglichkeiten. Empfehlenswert: Beantragung eines französischen Kurzzeitkennzeichens (so genanntes “WW-Kennzeichen”), welches 4 Monate lang gültig ist. Bis dahin sollten die ersehnten Papiere eingetroffen sein (hoffentlich!). Allerdings ist es Privatpersonen nicht möglich ein solches zu beantragen. Und autorisierte Zulassungsbüros sind echt schwer zu finden. Tipp: siv@lesconvoyeurs.fr  Der Zulassungsdienst in Strasbourg arbeitet schnell und zuverlässig. Auch hier werden jede Menge Papiere benötigt, manche im Original. Zur Post muss man also auch noch! Aber die Genugtuung ist groß, wenn die ersehnten plaques dann endlich vor einem liegen! Zuletzt noch ein paar Hinweise. Natürlich kann man auch ein Exportkennzeichen mit längerer (meines Wissens sind max. 12 Monate möglich) Laufzeit beantragen. Die Gebühren sind jedoch entsprechend und die enthaltene Versicherung umfasst ausschließlich Haftpflichtschäden! Eine (Vollkasko)-Versicherung abzuschließen geht am einfachsten bei Versicherungsmaklern im Elsass oder Lothringen, da es dort immer einen Mitarbeiter gibt, der gut deutsch spricht.  Den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) mitzunehmen ist fast unmöglich. Bedingungen: Fahrzeug muss (in Deutschland) abgemeldet sein, um von der Versicherung die Bestätigung über den SFR zu bekommen. Diese Bestätigung muss nach dem Muster “… In der Zeit vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx (aktuelles Jahr) war das Kfz bei uns versichert …” ausgestellt worden sein. Zudem müssen die schadenfreien Jahre genannt werden. Aber: Selbst wenn man 25 schadenfreie Jahre bestätigt bekommt, wird von den französischen Versicherern nur die  Zeit ohne Schaden anerkannt, die von der (letzten) Versicherung bestätigt wird. War man also 20 Jahre schadenfrei bei Versicherung AB, hat dann gewechselt und ist jetzt seit 2 Jahren schadenfrei bei Versicherung XY, wird man nur von Versicherung XY eine Bestätigung über 2 Jahre erhalten. Und das nützt einem wenig bis gar nix. Wer gute Nerven hat und vor 20 Telefonaten nach Frankreich nicht zurückschreckt, kann schon Geld sparen, den Rabatt auf die eigenen Kinder etc. zu übertragen wäre aber vielleicht sinnvoller. Als Fan der verschiedenen Kennzeichen-Systeme in Europa noch zwei links zu den französischen plaques. Unter STNI findet man Wissenswertes zu den Kennzeichen sowie eine Liste der bisher vergebenen Plaketten. Man kann – in etwa – hochrechnen, welche Buchstabenkombination (die ersten beiden Buchstaben) man bekommen wird. Die drei Zahlen und die beiden hinteren Buchstaben werden stur nacheinander vergeben, man braucht also schon sehr viel Glück, um z. B. FJ 001 FJ oder so zu ergattern …  Und HIER ist eine Liste der Nummern (die kleinen ganz rechts mit dem Logo darüber) auf den Kennzeichen, die uns Département, Hauptstadt und Region verraten.